NUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE WASSERSPORTAUSRÜSTUNG DES HAUSES LUSTRO WODY

Begriffsbestimmungen

Mieter – eine natürliche oder juristische Person (auch ein Unternehmer), die eine Reservierung des Hauses „Lustro Wody“ zusammen mit Wasserfahrzeugen entweder für sich selbst oder für eine organisierte oder nicht organisierte Gruppe, ein Unternehmen oder eine Jugendgruppe vornimmt, die sich im Rahmen der vorgenannten Reservierung auf dem Gelände des Hauses „Lustro Wody“ aufhält.

Teilnehmer – eine Person, die die Wasserfahrzeuge von „Lustro Wody“ nutzt und während des Aufenthalts gemeinsam mit dem Mieter Gast des Hauses „Lustro Wody“ ist.

Anbieter – Firma Anna Dobrzycka, eingetragen unter der Adresse Radogoszcz 13, 83-221 Osiek, NIP 5981507697, Regon 210973480.


Art. 1 Bedingungen für die Vermietung von Wasserfahrzeugen

  1. Die zur Vermietung stehenden Wasserfahrzeuge, darunter Kajaks, Boote, Paddel und Schwimmwesten, sind Eigentum des Anbieters.

  2. Vor der Nutzung des vermieteten Geräts ist der Mieter verpflichtet, sich mit dieser Ordnung vertraut zu machen.

  3. Während der Nutzung der Wasserfahrzeuge des Anbieters ist es allen Personen strengstens untersagt, unter dem Einfluss von Alkohol oder ähnlichen Substanzen zu fahren.

  4. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Herausgabe von Ausrüstung zu verweigern, wenn festgestellt wird, dass der Mieter oder Teilnehmer unter dem Einfluss von Alkohol oder ähnlichen Substanzen steht.

  5. Minderjährige dürfen nur in Begleitung von volljährigen Personen paddeln, die die volle Verantwortung für sie und ihr Verhalten sowie für mögliche von ihnen verursachte Schäden tragen.

  6. Die Grundausstattung jedes Wasserfahrzeugs umfasst Schwimmwesten, die vom Mieter und allen Teilnehmern entsprechend ihrer Bestimmung zu tragen sind. Die Schwimmweste dient der Unterstützung schwimmfähiger Personen beim Aufenthalt an der Wasseroberfläche. Der Anbieter verfügt nicht über Rettungswesten (diese sind für Nichtschwimmer bestimmt). Personen, die nicht schwimmen können, sollten die Ausrüstung nicht benutzen.

  7. Der Anbieter tritt nicht als Veranstalter der Fahrt auf. Das bedeutet, dass Mieter und Teilnehmer auf eigene Verantwortung fahren und selbst für die Einhaltung der Sicherheitsregeln, die Sorgfalt beim Umgang mit der Ausrüstung sowie für das Tragen von Schwimmwesten und Nüchternheit verantwortlich sind.

  8. Um die Ausrüstung zu nutzen, ist der Anbieter oder die das Haus übergebende Person darüber zu informieren. Der Mieter erhält dann den Schlüssel zur Sicherung der Kajaks.

  9. Die Entgegennahme des Schlüssels gilt als Akzeptanz dieser Ordnung.


Art. 2 Nutzungsbedingungen der Wasserfahrzeuge

  1. Die Ausrüstung wird dem Mieter und den Teilnehmern kostenlos zur Verfügung gestellt.

  2. Es ist untersagt, die Wasserfahrzeuge anderen Personen als dem Mieter oder Teilnehmern zur Verfügung zu stellen.

  3. Die Ausrüstung ist nach Gebrauch an den Ort zurückzubringen, an dem sie sich zum Zeitpunkt der Übergabe befand.


Art. 3 Verantwortung für gemietete Ausrüstung und Sicherheit während der Nutzung

  1. Die Miete der Ausrüstung durch den Mieter im Namen einer Gruppe oder eines Unternehmens gilt als vollständige Annahme dieser Ordnung.

  2. Der Anbieter stellt dem Mieter während seines Aufenthalts im Haus „Lustro Wody“ folgende Ausrüstung zur Verfügung:

    a. 3 Doppelkajaks mit einer maximalen Belastung von je 220 kg
    b. 6 Holzpaddel
    c. 8 Schwimmwesten (Größen: M, L, XL, XXL)

  3. Der Zustand der Ausrüstung wird als sehr gut beschrieben. Fehlende oder beschädigte Gegenstände sowie andere Anmerkungen sind dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch 3 Stunden nach Erhalt der Ausrüstung (Zeitpunkt des Erhalts des Schlosscodes) oder während der Nutzung zu melden. Die Übernahme der Ausrüstung gilt als Bestätigung der Anzahl und als Annahme dieser Ordnung sowie der Verantwortung dafür.

  4. Der Mieter haftet vollumfänglich für die gemietete Ausrüstung und deren Verwendung sowie für Verluste oder Schäden.

  5. Bei Verlust oder irreversibler Beschädigung der Ausrüstung erstattet der Mieter den Wiederbeschaffungswert.

  6. Bei teilweiser Beschädigung außerhalb normaler Nutzung haftet der Mieter in Höhe der vom Hersteller geschätzten Reparaturkosten.

  7. Der Anbieter ersetzt auf Kosten des Mieters beschädigte oder verlorene Ausrüstung, einschließlich Transportkosten.

  8. Wenn Schäden durch normale Nutzung entstehen, übernimmt der Anbieter die Reparaturkosten und den Transport der Ersatzteile.

  9. Übergabe und Rückgabe erfolgen an einem vorher vereinbarten Ort zwischen Mieter und Anbieter.

  10. Die Ausrüstung muss bei Rückgabe in einem Zustand sein, der eine sofortige Wiedervermietung ermöglicht.

  11. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für das Verhalten der Teilnehmer oder verursachte Schäden.

  12. Der Anbieter haftet nicht für Unfälle, Verletzungen oder Todesfälle während der Nutzung der Ausrüstung.

  13. Der Anbieter haftet nicht für materielle Verluste des Teilnehmers. Wertsachen (Ausweise, Telefone, Kameras etc.) müssen vom Teilnehmer selbst gesichert werden.


Art. 4 Den Teilnehmern ist untersagt:

  • Fahren oder Aufenthalt auf dem Wasser unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder ähnlichen Substanzen

  • Weitergabe oder Untervermietung der Ausrüstung

  • Verhalten, das die eigene oder die Sicherheit anderer gefährdet

  • Nutzung der Ausrüstung ohne angelegte Schwimmweste

  • Zweckentfremdung der Ausrüstung

  • Überschreitung der maximalen Zuladung

  • Paddeln in verbotenen Bereichen

  • Stehen oder Hocken im Kajak

  • Sitzen auf Bug, Heck oder Bootsrand

  • Springen vom Kajak ins Wasser

  • Versenken der Ausrüstung

  • Aufenthalt im Kajak außerhalb des Wassers

  • Angeln aus dem Kajak

  • Müll ins Wasser werfen oder Rastplätze verschmutzen


Art. 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen

  1. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Ordnung werden zunächst gütlich beigelegt.

  2. Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, unterliegen der Zuständigkeit des örtlich zuständigen Gerichts. Bei juristischen Personen (einschließlich Unternehmern) ist das für den Sitz des Anbieters zuständige Gericht maßgeblich.

  3. In nicht geregelten Angelegenheiten gelten die Vorschriften:

  • zum Verbraucherschutz

  • des Bürgerlichen Gesetzbuchs

  1. Die Ordnung kann geändert werden. Über Änderungen wird auf der Website kajaki.lustrowody.pl informiert. Die Änderungen werden mindestens 14 Tage lang auf der Startseite sichtbar sein.

Mieter mit bestehenden Verträgen oder Reservierungen werden zusätzlich per E-Mail informiert. Diese E-Mail wird spätestens 14 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen versendet.

 

  1. Wenn ein Mieter mit bestehendem Vertrag oder Reservierung die neue Fassung nicht akzeptiert, muss er den Anbieter innerhalb von 14 Tagen ab Mitteilung informieren. Die Nichtakzeptanz führt zur Vertragsauflösung. Erfolgt die Änderung weniger als 21 Tage vor Mietbeginn, gelten die bisherigen Vertragsbedingungen.

  2. Die aktuelle Ordnung wird auf der Website kajaki.lustrowody.pl veröffentlicht. Der Link wird jedem Mieter zur Verfügung gestellt.

  3. Diese Ordnung tritt am 12.03.2024 in Kraft.